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Die Exekutive (im 18. Jahrhundert entlehnt aus dem französischen pouvoir exécutif "vollziehende Gewalt" zu lateinisch exsequi "ausführen") ist in der Staatstheorie neben Legislative (Gesetzgebung) und Judikative (Rechtssprechung) eine der drei unabhängigen Gewalten (Gewaltenteilung).

Sie umfasst die Regierung (Gubernative) und die öffentliche Verwaltung (Administrative), denen in erster Linie die Ausführung der Gesetzte anvertraut ist. Auch die Exekutive kann normsetzende Befugnisse wahrnehmen, z.B. mit dem Recht auf Erlass von Rechtsverordnungen. Dabei haben Verordnungen nicht den Status vonGesetzten, sondern werden vielmehr von bestehenden Gesetzten abgeleitet.

Gewaltenteilung
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